Service von A - Z
Service von A - Z
Rund um gut versorgt
Wir bieten unseren Bewohner:innen und Angehörigen einen umfangreichen Service, vielfältige Unterstützung und Hilfen im Alltag. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte und Antworten sowie Informationen rund um das Thema Pflege nachstehend alphabetisch aufgelistet:
In der Medikamentenversorgung arbeiten wir mit der Apotheke am Rathaus in Wesseling zusammen. Dadurch ist eine schnelle Versorgung mit Medikamenten gesichert. Die Mitarbeiter:innen der Apotheke sind außerdem Ansprechpartner:innen bei allen fachlichen Fragen.
Es besteht aber auch die Möglichkeiten, dass eine Apotheke der Wahl benannt wird.
Wir arbeiten mit den niedergelassenen Ärzten und Fachärzten zusammen. Die freie Arztwahl bleibt davon natürlich unberührt.
Wir führen unsere Aufnahmegespräche persönlich in unserem Haus. Der persönliche Eindruck und ein gutes „Bauchgefühl“ sind unabdingbar für eine vertrauensvolle gemeinsame Begleitung der Bewohner:innen im GFO Zentrum St. Elisabeth.
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin über unsere Verwaltung mit der Einrichtungsleitung oder der Pflegedienstleitung: Tel.: (02227) 92060.
Wenn Sie sich für unser Haus St. Elisabeth entschieden haben, werden Sie vor Einzug zu einem Pflegevorgespräch eingeladen. Es ist uns wichtig, vorab alle notwendigen Informationen zu sammeln, um die neuen Bewohner:innen zu kennen. Das erleichtert das Ankommen in unserem Haus.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch in allen Fragen der Heimplatzfinanzierung.
Für eine Voranmeldung reicht der ausgefüllte Aufnahmebogen.
Besucherinnen und Besucher sind in unserem GFO Zentrum Wohnen & Pflege St. Elisabeth jederzeit herzlich willkommen. Es gibt daher keine festen Besuchszeiten.
Die Verwaltung ist in der Zeit von montags bis freitags von 08:30 bis 16:30 Uhr erreichbar.
Unser hauseigenes Café Heinrichs im Foyer ist der zentrale Treffpunkt in unserem GFO Zentrum Wohnen & Pflege St. Elisabeth. Es bietet täglich Kaffee- und Kuchenspezialitäten sowie zwei Mittagsmenüs. Das Café ist ein Treffpunkt nicht nur für das Wohnen & Pflege St. Elisabeth, sondern den gesamten GFO Klostergarten mit seinen zahlreichen Einrichtungen. Das Café ist täglich für die Bewohner:innen, ihre Verwandten und Freund:innen geöffnet.
Genaueres entnehmen Sie bitte den Aushängen und Ankündigungen.
Vor dem Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung gibt es für Angehörige und künftige Bewohnerinnen und Bewohner viele Dinge zu beachten und zu regeln. Wir haben Ihnen daher eine CHECKLISTE zusammengestellt, die Ihnen Hilfestellung und Orientierung geben soll. Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen wünschen bzw. Fragen haben, wenden Sie sich gerne auch persönlich an unsere MITARBEITENDEN.
Qualität in der Pflege basiert auch auf der Einhaltung so genannter Expertenstandards. Diese Qualitätsinstrumente werden von anerkannten Expert:innen erarbeitet und spiegeln den aktuellen Stand des Wissens in der Berufsgruppe wider. Selbstverständlich arbeitet auch unser Haus entsprechend dieser Expertenstandards. Mehr zu den einzelnen Expertenstandards erfahren Sie, wenn Sie die einzelnen Unterpunkte anklicken:
Bei weiterem Interesse melden Sie sich gerne bei der Pflegedienstleitung, die Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung steht.
- DEKUBITUSPROPHYLAXE IN DER PFLEGE
- SCHMERZMANAGEMENT IN DER PFLEGE
- BEZIEHUNGSGESTLATUNG IN DER PFLEGE VON MENSCHEN MIT DEMENZ
- STURZPROPHYLAXE IN DER PFLEGE
- FÖRDERUNG DER HARNKONTINENZ IN DER PFLEGE
- ERHALTUNG UND FÖRDERUNG DER MOBILITÄT
- ERNÄHRUNGSMANAGEMENT ZUR SICHERUN GUND FÖRDERUNG DER ORALEN ERNÄHRUNG IN DER PFLEGE
Wir feiern die Feste wie sie fallen! Feste und Feiern sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Lebensalltags. Unser Team des Sozialen Dienstes organisiert regelmäßig Feste, Feiern, Ausflüge sowie unterhaltsame Veranstaltungen. Dabei nehmen unsere Mitarbeitenden stets die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick. Wir orientieren uns bei unseren Angeboten an den Jahreszeiten, um diese erlebbar zu machen. Viele Feste werden generationenübergreifend auf dem Standort miteinander gefeiert, so z.B: das Martinsfest mit Martinszug und Feuer, das Offene Singen „Merten singt gemeinsam in den Advent“, das große Sommerfest als Dorffest mit 2.500 Gästen oder der gemeinsame Weihnachtsmarkt: Feste, die zeigen, dass die Menschen im Seniorenzentrum St. Elisabeth eingebunden und Teil einer großen Gemeinschaft sind.
Hier finden Sie unseren jeweils aktuellen TERMINKALENDER.
Wenn unsere Bewohner:innen persönliche Feiern in unserem Hause zu Geburtstagen , Jubiläen oder gedenktagten ausrichten möchten, sind wir gerne bei der Gestaltung behilflich. Neben geeigneten Räumlichkeiten bieten wir auch eine Bewirtung und Tischgestaltung nach Wunsch. Zur Terminierung und Preisanfrage steht unsere Hauswirtschaftsleitung zur Verfügung.
Bei uns im Hause gibt es einen eigenen kleinen Frisörsalon. Er ist donnerstags ab 09:00 Uhr geöffnet. Außerdem können individuelle Termine vereinbart werden. Unsere Friseur, D+G-der Pflegeheimfriseur, kommt auch gern auf das Zimmer zu den Bewohner:innen, wenn diesen der Besuch im Salon nicht möglich ist. Wir unterstützen unsere Bewohner:innen bei der Terminvereinbarung.
Gepflegte und gesunde Füße tragen zum Wohlbefinden bei. Wir kooperieren deshalb sowohl mit einer Fußpflege- wie auch mit einer podologischen Praxis. Wir helfen bei der Terminvereinbarung. Die Dienstleistungen können komfortabel im eigenen Zimmer in Anspruch genommen werden, ohne dass unsere Bewohner:innen das Haus verlassen müssen.
Sie möchten sich, eine(n) Angehörige(n) oder eine Ihnen nahstehende Person zur Aufnahme in unserem GFO Zentrum Wohnen & Pflege St. Elisabeth anmelden. Dann nutzen Sie dafür bitte unser entsprechendes FORMULAR. Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf.
Sie haben sich für unser GFO Zentrum und die stationäre Pflege entschieden. Darüber freuen wir uns. Sie sind bei uns in guten Händen. Für die Aufnahme in unserem GFO Wohnen & Pflege St. Franziskus schließen wir mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner einen so genannten HEIMVERTRAG, in dem alle Details geregelt sind.
In der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie in der Trauerbegleitung erhalten wir Unterstützung durch den Ehrenamtlichen Ambulanten Hospizdienst Bornheim e.V. sowie durch die SAPV-Rhein-Erft.
Unser GFO Zentrum Wohnen & Pflege St. Elisabeth legt großen Wert auf den Klimaschutz. Im Rahmen unserer Möglichkeiten prüfen wir stetig den Einsatz nachhaltiger Produkte und Technik.
Energiesparende Beleuchtung, die Anschaffung von E-Rikschas, eigene Bienenvölker und insektenfreundliche Bepflanzung sind nur einige Beispiele für unsere Arbeit.
Unser Fuhrpark besteht (mit wachsendem Anteil) aus zahlreichen Hybrid- bzw.- Elektro-Fahrzeugen.
Die Energieversorgung des GFO Zentrum Wohnen & Pflege St. Elisabeth wird anteilig über ein Blockheizkraftwerk sichergestellt. Die Kraftwärmekopplung bietet eine deutlich bessere Ausnutzung der Energie als dies mit herkömmlichen Heizungssystemen erreicht werden kann.
Unser Lebensmitteleinkauf findet in den Bereichen Bäckereiprodukte, Fleischprodukte, Obst und Gemüse bei regionalen Anbietern statt, um lange Transportwege zu vermeiden. Stetig prüfen und forcieren wir den Einsatz von Biolebensmitteln.
Bei akuten Erkrankungen profitieren unsere Bewohner:innen von den engen Kontakten im GFO-Verbund, zu dem zahlreiche Krankenhäuser gehören. Die Nähe zum GFO-Krankenhaus sorgt für kurze Wege und eine schnelle Aufnahme im Fall des Falles. Selbstverständlich besteht eine freie Wahl der Klinik.
Wir bieten unseren Bewohner:innen ein täglich wechselndes schmackhaftes Menüangebot. Zwischen- und Spätmahlzeiten stehen jederzeit zur Verfügung. Gesundheitliche Anforderungen werden ebenso berücksichtigt wie jegliche Sonderkostform.
Die frische Herstellung und Lieferung erfolgt durch unseren Partner Gourmetplan. Es stehen zu jeder Zeit gekühlte und ungekühlte Getränke wie Wasser und Säfte zur Verfügung sowie Kaffee und Tee. Bier und Wein halten wir auf Wunsch bereit. Unsere Bewohner:innen nutzen unser „Heinrichs Café“ im Erdgeschoss kostenfrei. Für die Sicherstellung der guten Essensqualität sorgt unsere Hauswirtschaftsleitung.
Gerne können auch Angehörigen, gegen einen kleinen Kostenbeitrag, gemeinsam mit unseren Bewohner:innen essen. Viele unserer Bewohner:innen bevorzugen feste Sitzplätze im Tagesraum. Deswegen ist das gemeinsame Essen am üblichen Tisch aus Platzgründen nicht immer möglich. In diesem Fall decken wir natürlich für unsere Bewohner:innen und ihre Angehörigen an einem anderen Tisch, im Bewohnerzimmer oder im Café.
Ein Mensch gilt dann als pflegebedürftig, wenn er sich auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung sich nicht mehr selbständig versorgen kann. Dann greifen in Deutschland ganz unterschiedliche. Dann steht Pflegebedürftigen und Angehörigen in der Regel auch in abgestufter Form finanzielle Unterstützung zu. Dafür hat der Gesetzgeber ein System mit Pflegegarden installiert.
Seit der Reform der Einstufung und Bewertung von Pflegebedürftigkeit 2017, gelten nun fünf Pflegrade (sie haben die früheren drei Pflegestufen abgelöst). Pflegegrad 1 bezeichnet die niedrigste Stufe mit der dem geringsten Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 das Höchstmaß an erforderlicher Hilfe für pflegebedürftige Menschen. An den fünf Pflegeraden orientieren sich die finanziellen Leistungen der Kostenträger, insbesondere der Pflegeversicherung.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt auf der Basis von sechs Kriterien, so genannten Modulen:
Modul 1 „Mobilität“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?
Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?
Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“: Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.
Modul 4 „Selbstversorgung“: Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbstständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?
Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.
Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“: Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie u.. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html
Der Preis für eine Platz im Pflegeheim setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Dazu gehören die Pflege selbst, Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Daraus setzen sich die monatlichen Kosten zusammen, die sich je nach Region und Heim unterscheiden.
Können Bewohner:innen die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege (nach § 61 SGB XII) gestellt werden. Diese Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem pflegebedürftigen Menschen zu.
Wir haben Ihnen die monatlichen Preise für die STATIONÄRE PFLEGE und die KURZZEITPFLEGE zusammengestellt.
Namensgeberin des Hauses ist die Heilige Elisabeth von Thüringen, die sich den Menschen in Liebe zuwendete. „Glaube, Hoffnung und Liebe“ als Grundhaltungen der heiligen Elisabeth sollen sich bei uns im täglichen Leben widerspiegeln, nicht nur in unserem Tun, sondern auch in der Erfüllung unserer spirituellen Bedürfnisse und Bindungen. Je nach Glaube und Glaubensintensität entscheiden die Bewohner:innen selbst, ob ihr Zimmer von christlichen Symbolen geprägt sein soll, ob sie das Angebot zur Mitfeier der Heiligen Messe in der hauseigenen Kapelle annehmen oder die Krankenkommunion im Zimmer empfangen möchten. Darüber hinaus steht Bewohner:innen und Mitarbeitenden bei Bedarf Seelsorger:innen beratend und begleitend zur Seite. Für Bewohner:innen, die vielleicht nicht so stark im Glauben verwurzelt sind, aber dennoch den Wunsch nach Meditation und Ruhe haben, gibt es zusätzliche Angebote. Über Mitarbeitende im Sozialen Dienst oder externe Referent:innen können beispielsweise Meditationen, autogenes Training, Gesprächskreise und musikalische Atempausen genutzt werden.
Unsere Bewohner:innen sollen ihr Leben aktiv gestalten können. Sportangebote, Kochgruppen, Singkreise oder Gedächtnistrainings bereichern den Alltag. Aber auch Projektarbeiten in Bereichen wie Kunst, Radio, Theater, Schreibwerkstätten oder Fotoausstellungen sind im Angebot. Denn pflegebedürftige Menschen finden ihren eigenen Weg der Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeit. Viele dieser Angebote lassen sich generationenübergreifend umsetzen. Diese Erfahrungen verändern wiederum die Qualität der Kontakte und geben – der Ursprungsidee folgend – den „Jahren mehr Leben“.
Den aktuellen Wochenplan und das Programm der aktuellen Projektwochen finden sie hier.
Das GFO Zentrum St. Elisabeth möchte ein offener Ort für Menschen aus der Umgebung sein. Für zahlreiche Bewohner ist der Wohnraum ausschließlicher Lebensraum. Um zusätzliche Kontakte zu ermöglichen, holen wir „die Welt ins Haus“ und öffnen unsere Angebote für alle Interessierten. Die Begegnung mit den Menschen aus der Umgebung kann für alle Beteiligten ein Gewinn sein. Unterstützt wird die Öffnung des Hauses durch die Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen und zahlreicher Kooperationspartner:innen.
Die folgenden, wiederkehrenden Gruppenveranstaltungen werden in unserem Haus angeboten:
- Ausflüge
- Feste und Feiern
- Musik /gemeinsames Singen
- Bewegungsangebote
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Gedächtnistraining
- Kreatives Gestalten
- Hinwendung zu Gott
- Erzählkreise
- Bingo
- Fußballtippspiel
- Männerstammtisch
- Einzelbetreuung in Form von:
- Lebensorientierten Gesprächen
- Kneipp-und Gesundheitstrainer
- Basale Stimulation
- Validation nach N. Richard
- Krisenintervention
Darüber hinaus gibt es diverse Projekte oder Ausflüge.
Das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG) hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. So lautet der Eingangstext des WTG von NRW.
Auch unsere Einrichtungen unterliegen dem WTG. In den regelmäßigen Überprüfungen, müssen wir darlegen, dass wir alle Bestimmungen einhalten.